Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“: Antragsfrist für 2022 läuft noch bis 1. August 2021

Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Projekte, die diese Ziele verfolgen und 2022 mit der Umsetzung beginnen, können noch bis zum 1. August Fördermittel beantragen.

Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen, quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen oder ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften.

Förderanträge sind bis zum 1. August 2021 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Ansprechpartner*innen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:

Frau Grams, Tel. 0441 / 2229-7304, Email: Regina.Grams@ls.niedersachsen.de
Herr Schumann, Tel. 0441 / 2229-7314, Email: Ralf.Schumann@ls.niedersachsen.de
Frau Winter, Tel. 0441 / 2229-7414, Email: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de

Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45, Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de

Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms. Dort können auch die Richtlinie, das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt zur Antragstellung heruntergeladen werden.

 

 

25.06.2021