Neue Förderung in Schleswig-Holstein: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiator*innengruppen sowie Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt: Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen.

Hierzu zählen z. B.: ...

  - gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen,
- Konzepte zur Organisationsstruktur und Gründung der Genossenschaft bzw. des Trägermodells,
- Konzepte zur Erstellung einer Satzung und zur Umsetzung des Gesamtprojektes,
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.

Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums. Bis Ende 2026 stehen für den Fonds insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit.
Informationen und Ansprechpartner finden Sie im Internet unter: schleswig-holstein.de/wohnprojekte. Anträge können ab sofort bei der IB.SH gestellt werden: ib-sh.de/produkt/wohnprojekte-gruendungsfonds/. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie.

19.01.2023