Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“: Anträge für 2024 bis zum 1. August 2023 einreichen!

Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Projekte, die diese Ziele verfolgen und 2024 mit der Umsetzung beginnen, können noch bis zum 1. August 2023 Fördermittel beantragen. Im Vorfeld der Antragstellung kann und sollte das kostenlose Angebot einer fachlich-konzeptionellen Telefonberatung genutzt werden.

Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen, quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen oder ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften.

Förderanträge sind bis zum 1. August 2023 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Oldenburg, Moslestraße 1, 26122 Oldenburg) einzureichen. Ansprechpersonen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind hier:
Frau Winter, Tel. 0441/ 2229-7414, E-Mail: kimanne.Winter@ls.niedersachsen.de
Herr Willenbrink, Tel. 0441/ 2229-7319, E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de

Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45, E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms. Dort können auch die Richtlinie, das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt zur Antragstellung heruntergeladen werden. Kurzprofile aller bisher geförderten Projekte vermitteln zudem die ganze Bandbreite des Programms.

17.03.2023