Neue Förderrichtlinie "Wohnen und Pflege im Alter" veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung legt zum 01. Januar 2026 das erfolgreiche Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ neu auf.

Jetzt bis zum 01.04.2026 bewerben.

Damit soll älteren Menschen – auch bei Pflegebedarf – ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglicht werden.

Jedes einzelne Förderprojekt kann dabei mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden. Förderanträge für einen Projektbeginn im Jahr 2026 können bis zum 01. April 2026 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) gestellt werden. Der Förderzeitraum läuft bis 31. Dezember 2031.

Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es grundlegendes Interesse des Landes, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es älteren Menschen ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Dies betrifft sowohl die bedarfsgerechte (pflegerische) Versorgung als auch das Wohn- und Lebensumfeld.  

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung gibt es auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums 

Link zur neuen Förderrichtlinie.

19.12.2025